BNN riskiert Verlust der SRL-Anerkennung wegen eigener Verletzung der Sortimentsrichtlinien
BNN SRL verletzt mutmaßlich BNN SRL
Durch wiederholte Rückfragen beim BNN und dokumentierte Antworten haben wir einen tieferen Einblick in das Verfahren zur Aufnahme in die BNN SRL (BNN Sortimentsrichtlinie) erhalten. Dabei haben sich für uns einige Erkenntnisse ergeben, die Fragen zur Transparenz und zum konformen Vorgehen im Rahmen der BNN SRL aufwerfen. Aus unserer Sicht ergeben sich derzeit
Zweifel an der Aussagekraft und Werthaltigkeit der Listung von Naturkosmetik-
in der BNN SRL für den Naturkost- und Naturwarenhandel.
- Zweifel an Konformität: Wir halten die BNN SRL nicht für BNN SRL-konform.
- Verfahren zur Aufnahme: Das am 06.05.2025 übermittelte „verbindliche Verfahren“ (Zitat) verlangt aus unserer Sicht eine Verletzung der eigenen BNN SRL-Kriterien, da die Konformitätsprüfung durch den BNN nach Vorkasse-Bezahlung selbst vorgenommen werden soll. Dies widerspricht dem Prinzip der Trennung von Standardgeber und Prüfer (vgl. BNN SRL, Seite 24, Punkt 1).
- Verweis auf ISO/IEC 17065: Die BNN SRL verweist auf diese Norm, verlangt jedoch gleichzeitig ein Verfahren, das dem Prinzip der Unabhängigkeit zwischen Standardgeber und Prüfer widerspricht. Der Normbezug erscheint daher nicht konsistent und irreführend.
- Akkreditierung: Die BNN SRL Konformitätsprüfung erfolgt ohne offizielle Akkreditierung.
- Mangelnde Transparenz: Das „verbindlichen Verfahren“(Zitat) für die Aufnahme in die BNN SRL ist nicht wie bei Richtlinien üblich und durch das neue UWG (Entwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“) und die EmpCo vorgeschrieben öffentlich einsehbar, ein entsprechendes Formular mit dem „verbindlichen Verfahren“ „wurde uns auf unsere schriftliche Anfrage vom 27.05.2025 nicht zur Verfügung gestellt.
- Unklare Gremienstrukturen: Es werden „zuständige Gremien beider Verbände“ zitiert, deren Namen und Art trotz schriftlicher Nachfrage am 27.05.25 nicht offengelegt wurden, und die auch nicht auf der sonst sehr ausführlichen BNN-Webseite als zuständige Gremien vorgestellt werden.
- Abweichung von eigenen Regeln: Nach Auskunft vom 06.05.2025 wurde durch diese Gremien eine Ausnahme von den eigenen SRL-Bedingungen beschlossen, was wir kritisch sehen.
- Nicht offengelegte Gebührenstruktur: Die Kosten für die Aufnahme in die BNN SRL (von uns wurde eine pauschale Gebühr von 2.000 EUR verlangt) sind nicht wie für Prüfungsgebühren üblich transparent offengelegt und nach gängiger Ermittlung der Gebühr dann vergleichbar mit anderen Prüfungsgebühren. Bemerkenswert ist, dass ein vergleichbarer Standard desselben Autors zuvor kostenfrei in die BNN SRL aufgenommen wurde.
- Gleichsetzung von Standards, Richtlinien und Zertifizierungsverfahren: In den BNN SRL wird ein Zertifizierungsverfahren von Standards als Standard kategorisiert und in der BNN-SRL-Liste “ Anerkannte Standards“ geführt.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Wettbewerbsrecht (z. B. Entwurf zur Änderung des deutschen UWG, sowie die EU-EmpCo-Vorgaben) stellt sich für uns die Frage, ob die BNN SRL in ihrer jetzigen Form auch künftig noch eine tragende Rolle spielen kann.
Sollte sich darüber hinaus bestätigen, dass die gelisteten Standards auf Basis des aktuell vorgestellten „verbindlichen Verfahrens“ erfolgt sind, sehen wir grundlegenden Reformbedarf bei der BNN SRL. Sollten die gelisteten Standards/Richtlinien nicht nach dem uns vorgelegten „verbindlichen Verfahren“ unterworfen worden sein, vermuten wir wettbewerbsrechtliche Relevanz bei der Verweigerung aktueller Anträge.
Abschließend möchten wir betonen, dass wir das Engagement des BNN für Qualität und Transparenz im Naturwarenhandel grundsätzlich schätzen. Umso mehr wünschen wir uns ein Verfahren, das nachvollziehbar, objektiv und fair ist – im Sinne aller Marktakteure. Unseren Beitrag dazu basierend auf 30 Jahren Richtlinien-Erfahrung bieten wir hiermit offiziel an.
Frage
Sollte man die Verletzung der BNN Sortimentsrichtlinie durch den BNN dulden oder wird dadurch das Vertrauen beim Verbraucher in Naturkosmetik und den Naturkosmetik-Handel beschädigt? (Antworten sind willkommen an service(at)cosmetic-business.online)