Nach Darstellung des deutschen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist „bio“ ein Synonym für „öko“. Somit fällt Bio und Naturkosmetik auch unter die Pflichten der EmpCo.
Denn: Private Vertrauenssiegel mit dem Ziel, ein Produkt in Bezug auf ihre ökologischen Merkmale (= bio) hervorzuheben, sind ‚Nachhaltigkeitssiegel‘ gemäß EmpCo-Glossar und unterliegen damit auch den Vorschriften der EmpCo EU-Richtlinie.
Wegen dieser unklaren Abgrenzung der Kosmetik von Umweltthemen ist es dringend erforderlich, im KVO Artikel 20 nun „Bio und Naturkosmetik“ rechtssicher zu definieren und von den Regelungen der EmpCo abzugrenzen. Cosmetic Business Alliance hat auch diesen Punkte der EU Kommission in einer lange Liste von Revisions-Vorschlägen (hier zugänglich) vorgelegt.